Formalitäten

 

 

Chipkarte 

Aufgrund unserer Zulassung als Kassenpraxis werden wir nach Möglichkeit die Leistungen mit Ihrer Krankenkasse über Ihre Chipkarte direkt abrechnen.

 

 

Bitte denken Sie bei jedem Besuch daran, Ihre Versicherungskarte mitzubringen, zusätzlich ggf. eine von anderen Ärzten ausgestellte Überweisung.  

 

 

IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Sollten Sie Behandlungen wünschen, die von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden, werden wir Sie vorher darüber ausführlich informieren, um Ihnen dann diese von Ihnen gewünschten Leistungen direkt in Rechnung zu stellen. Hierbei stellt immer die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Grundlage dar. Informationsmaterial liegt in den Praxisräumen aus.

 

Für Leistungen in den Bereichen Sport- und  Reisemedizin  werden grundsätzlich Privatrechnungen nach GOÄ (amtliche Gebührenordnung für Ärzte) ausgestellt. Die Kosten werden Ihnen vorab mitgeteilt. Sie sind im Regelfall nicht durch die Gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig, sind von Ihnen selber zu begleichen und richten sich nach dem Arbeitsaufwand.